Hausordnung Appenzeller Park

Liebe Gäste Bitte lesen Sie die unten aufgeführten Regeln sorgfältig. Falls Sie Fragen dazu haben, kontaktieren Sie das Team des Appenzeller Parks.
Besten Dank!

Mit dem Eintritt wird die Akzeptanz und Einhaltung aller Regeln vorausgesetzt. Es steht dem Team des Appenzeller Parks frei, Gäste, welche diese Verhaltensregeln nicht beachten, wegzuweisen.

Wir weisen darauf hin, dass Spielgeräte oder Einrichtungen vorhanden sind, die mit zusätzlichen Gebühren verbunden sind, u. a. Karussell und Kettenflieger, Elektro-Karts, klein und gross, Air-Hockey- und Tischfussball-Kasten. Hierfür benötigen Sie Jetons.

Im Eintrittspreis inbegriffen ist die Benutzung aller Spielgeräte und Einrichtungen mit Rücksicht und Respekt auf andere Gäste. Schlechtes Benehmen, andere Kinder kratzen, beissen, schlagen, usw. wird nicht toleriert. Die Aufsichtspflichtigen werden gebeten, diese Verhaltensweise zu unterbinden. Dem Team des Appenzeller Parks ist es ausdrücklich gestattet, Kinder in einem solchen Fall abzumahnen und im Wiederholungsfall Spielverbot zu erteilen. In einem solchen Fall wird der Eintrittspreis nicht zurückerstattet. In besonders gravierenden Fällen behält sich der Betreiber vor, einzelnen Personen ein Hausverbot zu erteilen. Eltern haften für Ihre Kinder.

Aus Sicherheitsgründen wird die gesamte Spielanlage des Appenzeller Parks videoüberwacht.

Kinder haben aus Sicherheitsgründen nur in Begleitung eines Erwachsenen Zutritt. Die Aufsichtspflicht liegt bei den Erziehungsberechtigten. Wir übernehmen keine Aufsichtspflicht! Kindern ohne Begleitung kann das Appenzeller Park-Team den Zutritt verweigern.

Keinen Zutritt haben: Haustiere, Personen mit Hausverbot, Besucher mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden.

Die Haftung für die Kinder übernehmen die Begleitpersonen, welche nicht zwangsläufig die Eltern sein müssen.

Die Benutzung aller Geräte im Appenzeller Park erfolgt auf eigene Gefahr! Bei Schäden, die durch nichtbestimmungsgemässe Benutzung der Spielgeräte entstehen, wird keine Haftung übernommen. Unfälle müssen unverzüglich dem Appenzeller Park-Team gemeldet werden.

Die Nutzung der Spielgeräte ist nur mit Socken bzw. ABS- Socken gestattet. Sind diese nicht vorhanden, können Sie Socken an der Kasse des Bistros erwerben. Sogenannte Gymnastik- oder Hausschuhe sind nicht geeignet.

Die Erwachsenen dürfen sich mit den Schuhen im Gastro- wie auch Spielbereich aufhalten, dürfen jedoch die Matten, bzw. Spielgeräte nicht mit Schuhen betreten.

Aus Sicherheitsgründen ist es strikte verboten, Spielsachen, Taschen, Rucksäcke, oder andere Gegenstände auf die Spielgeräte mitzunehmen. Kleider mit Kordeln, Haken, Ösen sind nicht erlaubt. Ebenso bitten wir Sie, keinen Schmuck oder Spangen, die sich verhaken oder verhängen könnten, zu tragen. Sie können Ihre Gegenstände in der Garderobe gratis verstauen.

Der Appenzeller Park übernimmt keine Haftung für Garderobe und am Platz gelassene Gegenstände und Wertsachen (Geld, Mobiltelefone, oder ähnliches), Bekleidungen usw.

Beim Verlust der Eintritts- bzw. Konsumationskarte wird ein Sicherheitsdepot von CHF 150.— verrechnet.
In diesem Betrag ist die Umtriebsentschädigung von CHF 20.—nicht eingeschlossen.

Alle Warn- und Hinweisschilder im Appenzeller Park sind zu beachten.

Stillecken befinden sich im gekennzeichneten Bereich im Bistro. Um etwas Privatsphäre zu schaffen, stehen Ihnen Paravans zur Verfügung.

Der Appenzeller Park verfügt über je zwei Wickelmöglichkeiten in den Damen- wie auch Herrentoiletten. Die Möglichkeit besteht, sich bei den Feuchttüchern- und Windelauflage-Boxen zu bedienen. Wir bitten alle Gäste jedoch, an die nachfolgenden Kunden zu denken und diese Boxen stehen zu lassen. Windeln sind in den dafür bereitgestellten Windeleimer zu entsorgen.

Toiletten befinden sich auf jedem Stockwerk. Bitte begleiten Sie Ihre Kinder unter 6 Jahren auf die Toilette. Trotz regelmässiger Reinigung, möchten wir Sie aus hygienischen Gründen bitten, die Schuhe anzuziehen.

Damit unser Park für Sie sicher und sauber bleibt, ist es untersagt, Getränke und Speisen, Kaugummis, Süssigkeiten, usw. im Spielbereich zu verzehren.

Wir bitten Sie, Ihr Geschirr und PET-Flaschen in die dafür vorgesehenen Abräumstationen zu bringen.

Mitgebrachte Speisen dürfen im gesamten Appenzeller Park nicht konsumiert werden. Ausgenommen ist Baby Nahrung. Für die Zubereitung steht im Bistro eine Mikrowelle zur Verfügung.

Es besteht Rauchverbot im gesamten Appenzeller Park.

 

Informationen sind auch als PDF verfügbar